Meisterprüfung

Meisterprüfung
Fachprüfung eines  Handwerkers, u.a. erforderlich für die Eintragung in die  Handwerksrolle. M. ist der  Befähigungsnachweis darüber, dass der Handwerker die notwendigen praktischen und theoretischen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt, um einen  Handwerksbetrieb selbstständig führen und Auszubildende ausbilden zu können.
- Rechtliche Grundlagen: Handwerksordnung (HandwO), Meisterprüfungsordnung und einschlägige Rechtsverordnung des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers, bes. die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 12.12.1972 und die Rechtsverordnung für einzelne Handwerksberufe.
- Die M. ist vor einem Meisterprüfungsausschuss abzulegen.
- M. gliedert sich in vier selbstständige Prüfungsteile: (1) Praktische Prüfung, (2) Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse, (3) Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse, (4) Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
- Zulassung: Die Zulassung zur M. regelt § 49 HandwO.

Lexikon der Economics. 2013.

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